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(AdventEcho online, 29.12.2008) Die Bundesregierung hat entschieden, dass Steuerpflichtige ihre Mitgliedsbeiträge an Freikirchen mit Körperschaftsstatus auch in Zukunft im selben Umfang wie Kirchensteuern von der Einkommensteuer abziehen können. Wie Pastor Peter Jörgensen, Beauftragter der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) am Sitz der Bundesregierung, mitteilte, sei es den Freikirchen in Deutschland, in denen finanzielle Beiträge grundsätzlich nur freiwillig entrichtet würden, gelungen, eine durch ursprüngliche Planungen der Bundesregierung entstehende Ungleichbehandlung zu verhindern. Die Spenden- und Mitgliederbeiträge an Freikirchen seien zwar nach dem Einkommensteuergesetz im rechtlichen Sinne nicht wie Kirchensteuern als Sonderausgaben abziehbar, aus „Billigkeitsgründen" soll aber eine analoge Absetzbarkeit beibehalten werden. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums hatte ursprünglich vorgesehen, die Billigkeitsregelung in den Änderungsrichtlinien der Einkommenssteuer für 2008 zu streichen. Das hätte jedoch eine Benachteiligung der freikirchlichen Beitragszahler gegenüber den Kirchensteuerzahlern innerhalb der evangelische Landeskirchen und der katholischen Bistümer bedeutet. Darum hatte die VEF interveniert. (APD) |
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