Führt PID zu einem Dammbruch?

4-Zellen-Embryo

Üblicherweise wird für die PID am dritten Tag nach der Befruchtung eine Zelle des Embryos entnommen. Dieser befindet sich zu diesem Zeitpunkt im 4- bis 8-Zell-Stadium. (Foto: Minami Himemiya, Wikipedia)

("Adventisten heute"-Aktuell, 15.4.2011) Sollen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib strikt verboten werden oder sollen Ausnahmen möglich sein? Über dieses als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnete Verfahren beriet der Bundestag in erster Lesung am 14. April in Berlin. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juli 2010 das bis dahin geltende Verbot der PID aufgehoben und sie in bestimmten Fällen für zulässig erklärt. Daher muss das Embryonenschutzgesetz überarbeitet werden.

Meinungen gehen parteiübergreifend auseinander
Mit der PID werden künstlich befruchtete Eizellen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche genetische Defekte untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Kritiker sehen darin eine Selektion sogenannten "unwerten Lebens". Parteiübergreifend gehen die Meinungen über die ethische Bewertung von PID auseinander. Der Fraktionszwang ist daher bei der voraussichtlich im Sommer stattfindenden Abstimmung aufgehoben.

Drei Gesetzentwürfe

  • 192 Abgeordnete um Volker Kauder (CDU/CSU), Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) und Pascal Kober (FDP) haben einen Gesetzentwurf für ein Verbot der PID eingebracht. Zu den Unterstützern zählen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles.
  • Dagegen setzen sich 215 Abgeordnete um Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU/CSU) und Carola Reimann (SPD) mit ihrem Gesetzentwurf für eine Zulassung in Ausnahmefällen ein. Danach wäre die PID erlaubt, wenn ein Elternteil für eine schwerwiegende Erbkrankheit veranlagt ist oder falls eine Fehl- oder Totgeburt wahrscheinlich ist.
  • Noch strengere Ausnahmebestimmungen sieht der Entwurf der Abgeordneten Priska Hinz (Grüne), René Röspel (SPD) und Patrick Meinhardt (FDP) vor. Ihr Antrag hat derzeit 36 Unterstützer, darunter Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Diesem Entwurf zufolge soll PID nur dann möglich sein, wenn bei einem Elternteil eine genetische Disposition vorliegt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehl- oder Totgeburt oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führt.

Sachlich geführte Debatte
In der dreistündigen, sachlich geführten Debatte argumentierte die FDP-Abgeordnete Flach, der Gesetzgeber dürfe Eltern mit unerfülltem Kinderwunsch nicht in eine noch schwerere Notlage bringen. Es sei ethisch nicht verantwortbar, Frauen das Wissen vorzuenthalten, das sie in der Lage versetzt, eine Entscheidung zu fällen. Eine begrenzte Zulassung sei von der Zahl der PID-Fälle her kein Dammbruch. In Großbritannien gebe es jährlich 215 Fälle, in Frankreich seien es 320. Selbst in der evangelischen Kirche gebe es Stimmen, die sich für eine begrenzte Zulassung aussprechen. Peter Hintze (CDU) zufolge ist es ein Gebot der Menschenwürde, Frauen in Not zu helfen. Die PID sei eine wichtige medizinische Hilfe für Frauen mit sehnlichem Kinderwunsch und belasteten Erbanlagen. Sie solle nur für diesen eng begrenzten Kreis zugelassen werden, so der evangelische Theologe.

Menschen in Seelennot die Hilfe nicht verweigern
Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier (SPD) sprach sich für eine Zulassung der PID in Ausnahmefällen aus. Man dürfe Menschen in äußerster Seelennot die Hilfe nicht verweigern. Die "Büchse der Pandora" stehe nach dem BGH-Urteil sperrangelweit offen, es gehe nun darum, einen verlässlichen Gesetzesrahmen zu schaffen. Sonst bestehe die Gefahr, dass sich Menschen die Hilfe außerhalb gesetzlicher Wege suchen.

PID nur bei strengen Ausnahmen zulassen
Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) forderte dazu auf, die PID nur in besonders strengen Ausnahmefällen zuzulassen. So dürfe keine Auslese über lebenswertes und nicht lebenswertes Leben getroffen werden, indem man etwa Embryonen mit möglichen erblichen Belastungen für eventuell später auftretende Krankheiten verwerfe. Behinderte Menschen dürften nicht ausgegrenzt werden.

Warum Behinderte PID fürchten
Auch der nach einem Badeunfall querschnittgelähmte Abgeordnete Ilja Seifert (Die Linke) sprach sich für ein Verbot der PID aus. Er wies darauf hin, dass Behinderte Angst davor hätten, vom Gesetz abgelehnt zu werden. Viele von ihnen sagten: "Hätte es die PID schon vor meiner Geburt gegeben, gäbe es mich nicht." Es gebe kein Recht auf ein Kind, schon gar nicht auf ein makelloses, so Seifert. Julia Klöckner (CDU) vertrat die Ansicht, dass die Politik Leid und Tränen niemals vollends verhindern könne. Die PID entlaste Frauen nicht, sondern erhöhe den Druck, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Die PID bedeute Aussortieren.

PID bald Standarduntersuchung?
Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte ebenfalls für ein Verbot. Es gehe nicht um die Zulassung einiger weniger Grenzfälle, sondern darum, was man in der Mitte der Gesellschaft zulassen wolle. PID garantiere weder eine Schwangerschaft noch ein gesundes Kind. Die Untersuchungen seien für Frauen seelisch extrem belastend. Wenn man die PID zulasse, könne diese bald zur Standarduntersuchung werden, so die Politikerin, die auch als Präses der EKD-Synode amtiert und dem Rat der EKD angehört.

Gegensätzliche Positionen in der EKD
Die Kirchen beurteilen PID unterschiedlich. Während die katholische Kirche eine Zulassung geschlossen ablehnt, gibt es innerhalb der EKD gegensätzliche Positionen. In einer Mitte Februar veröffentlichten Erklärung sprach sich der Rat einmütig dafür aus, die PID gesetzlich zu verbieten. Gleichwohl halten einige Mitglieder eine Zulassung der Untersuchung in eng begrenzten Ausnahmefällen für ethisch vertretbar. So plädiert der Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), dafür, die PID unter strengen Bedingungen zu gestatten, etwa bei schweren Erbkrankheiten. Auch in dem von der Bundesregierung eingesetzten Ethikrat ist die Meinung geteilt. 13 Mitglieder sind für eine begrenzte Zulassung der PID, 11 dagegen.

Christliche Mediziner für Verbot der PID
Vor einer Zulassung der PID hat die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) gewarnt. Ein solcher Schritt würde einer Abschaffung umfassenden Lebensschutzes weiter Vorschub leisten, heißt es in einer in Waldsolms (Mittelhessen) veröffentlichten Stellungnahme dieses Zusammenschlusses. Die ACM ist eine Fachgruppe von Ärzten aus Landes- und Freikirchen innerhalb der Akademikerarbeit der SMD (Studentenmission in Deutschland). Bei der PID wird ein künstlich erzeugter Embryo auf genetische Defekte untersucht, ehe er einer Frau eingepflanzt wird. Ergibt die Untersuchung, dass der Embryo möglicherweise genetisch geschädigt ist, wird er vernichtet. Kritiker sprechen deshalb von einer Selektion sogenannten "unwerten Lebens". (idea)




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